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Steuerberatung Pozen

Steuerberatung

Wir sind Experten für das polnische Steuerrecht. Wir beraten und helfen unseren Mandanten, anhand der von uns erstellten Analyse des steuerrechtlichen Sachverhalts ihrer Wirtschaftstätigkeit, der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der Vorgehensweise der Finanzbehörde sowie anhand des Wissens und eigener Erfahrung, sichere Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Im Rahmen der Steuerberatung erbringen wir Dienstleistungen im folgenden Bereich:

  • steuerrechtliche Beratung aus dem Bereich des polnischen Steuerrechts,
  • steuerrechtliche Beratung, die sich aus den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergibt, insbesondere bei der Gründung einer "Betriebstätte" im Bereich Lizenzgebühren, Entgelte für immaterielle Dienstleistungen, Zinsen und Dividenden,
  • Vorbereitung der Dokumentation bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen entsprechend den Anforderungen der Steuervorschriften,
  • Analyse der Bestimmungen bei Verträgen mit Kontrahenten im Bereich der Abschaffung des Steuerrisikos, unter Berücksichtigung der Optimierung der Steuerbelastungen im Rahmen des geltenden Rechts,
  • Steueraudit mit dem Ziel, Unregelmäßigkeiten in der Steuerpraxis zu erkennen und zu beseitigen sowie in gegebenen Situationen eine optimale Lösungen zu nennen,
  • Hilfeleistung bei der Wahl der günstigsten Rechtsform bei der Unternehmensführung,
  • Anwendung der günstigsten Form der Besteuerung in der gegebenen Situation,
  • Betreuung bei Steuerverfahren in Form von vielfältiger Hilfe im Bereich der Abfassung von Prozessschriftsätzen (Widersprüche, Anträge, Einwände) auf allen Etappen des Verfahrens vor den Steuer- und Finanzkontrollbehörden sowie Vertretung vor diesen Organen,
  • Verfassung von Beschwerden bei Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und Kassationsbeschwerden beim Obersten Verwaltungsgericht sowie von allen anderen Prozessschriftsätzen, die in gerichtlichen Verwaltungsverfahren erforderlich sind,
  • Vertretung unserer Mandanten vor Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und vor dem Oberstem Verwaltungsgericht,
  • Vertretung des Mandanten vor staatlichen Verwaltungsbehörden und Verteidigung seiner Interessen bei der Kontrolle durch diese Behörden.